Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen und Lieferungen der Vertragsparteien.
    2. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Gluth rund ums Büro GmbH (Firma Gluth) erfolgen aufgrund dieser AGB. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige kundenseitige Bedingungen erkennt Firma Gluth nicht an. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  2. Vertragsschluss
    1. Unsere Angebote sind freibleibend. Rechtsgeschäftliche oder rechtsgeschäfts-ähnliche Erklärungen bedürfen der Schriftform
    2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts oder bei Veränderung der Marktsituation bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde hieraus Rechte gegen Firma Gluth herleiten kann.
    3. Die zum Angebot der Firma Gluth gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Größenangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  3. Zahlungsbedingungen
    1. Alle Preise verstehen sich ab dem Geschäftssitz der Firma Gluth und zzgl. der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend.
    2. Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten. Firma Gluth ist berechtigt, auch entgegen anderer Bestimmungen des Kunden dessen Zahlung zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Firma Gluth berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
    3. Der Kunde kann gegen Forderungen der Firma Gluth nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden aus anderen Vertragsverhältnissen mit Firma Gluth sind in diesem Vertragsverhältnis ausgeschlossen.
    4. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber zum Einzug übernommen, wobei die Firma Gluth keine Gewähr für die rechtzeitige Präsentation und Protesterhebung übernimmt und Einziehungs- und Diskontspesen zu Lasten des Kunden gehen. Zahlungen sind erst dann erfolgt, wenn Firma Gluth endgültig nach Abzug aller der Firma Gluth entstandenen Kosten über den Rechnungsbetrag zzgl. aller Nebenkosten verfügen kann und aus einer etwaigen Wechselhaftung befreit ist. Im sog. Scheck-Wechselverkehr gilt damit die Scheckzahlung nicht als endgültige Bezahlung einer Rechnung, sondern erst die Einlösung des Wechsels durch den Bezogenen.
  4. Verzug
    1. Ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts kann Firma Gluth Zinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes (§ 288 BGB) fordern. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
    2. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Umstände vor, die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern, so ist Firma Gluth berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen.
  5. Eigentumsvorbehalt
    1. Firma Gluth behält sich das Eigentum an der Lieferung bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma Gluth berechtigt, die Lieferung zurückzunehmen. In der Rücknahme der Lieferung durch Firma Gluth liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, Firma Gluth hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Nach Rücknahme der Lieferung ist die Firma Gluth zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
    2. Der Kunde ist berechtigt, die Lieferung im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt Firma Gluth jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnisse der Firma Gluth, die Forderung selbst einzuziehen, bleiben hiervon unberührt. Firma Gluth verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Preisen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dieses der Fall, kann Firma Gluth verlangen, dass der Kunde der Firma Gluth die abgetretenen Forderungen und deren Schuld näher bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
    3. Die Be- oder Verarbeitung sowie die Umbildung des Liefergegenstandes durch den Kunden wird stets für Firma Gluth vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, Firma Gluth nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Firma Gluth das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
    4. Wird der Liefergegenstand mit anderen, Firma Gluth nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die Firma Gluth das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde dieses Firma Gluth anteilmäßig als Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns unentgeltlich.
    5. Firma Gluth verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Firma Gluth.
    6. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Programmexemplare, die auf Datenträger übergeben oder online übermittelt werden, ebenso für alle Begleitmaterialien. Soweit nur Nutzungsrechte an Software eingeräumt werden, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.
    7. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind Firma Gluth unverzüglich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls. Im Falle der Nichteinhaltung dieser vorstehenden Pflichten hat Firma Gluth das Recht, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
  6. Lieferfristen, Liefertermine
    1. Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Bestellannahme durch Firma Gluth, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten der Bestellung; entsprechendes gilt für Liefertermine. Lieferfristen und -termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Werk. Sie gelten mit der Meldung der Versand- oder Lieferbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne Verschulden der Firma Gluth nicht rechtzeitig abgesendet oder geliefert werden kann. Die Lieferfristen verlängern sich - unbeschadet der Rechte der Firma Gluth aus Verzug des Kunden - um den Zeitpunkt, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus diesen oder anderen Abschlüssen der Firma Gluth gegenüber in Verzug ist. Dieses gilt entsprechend für Liefertermine.
    2. Gerät Firma Gluth mit der Lieferung in Verzug, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Verzug setzt jedoch stets eine ausdrückliche Mahnung voraus. Schadensersatzansprüche sind nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegeben. Der Höhe nach beschränken sich Schadensersatzansprüche stets auf den vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden unter Ausschluss von entgangenem Gewinn.
    3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Firma Gluth berechtigt, den entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, indem dieser in Annahmeverzug gerät.
    4. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Firma Gluth, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit herauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die der Firma Gluth die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie zum Beispiel währungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei Firma Gluth, bei dem Lieferwerk oder einem Unterlieferer eintreten.
  7. Gewährleistung und Haftung
    1. Unsere Produkte sind frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen; dies gilt auch bei Vorliegen unwesentlicher Fehler. Den Kunden trifft die Obliegenheit, den Liefergegenstand nach Eingang eingehend auf Fehler hin zu untersuchen und Firma Gluth bei Vorliegen von Fehlern unverzüglich Mitteilung zu machen.
    2. Unrichtige Montageanleitungen oder sonstige Verwendungshinweise lösen keine Sachmängelansprüche bezüglich des Liefergegenstandes aus. Eine Gewähr für die Richtigkeit von Produktbeschreibungen von Zulieferern wird nicht übernommen.
    3. Berechtigte Sachmängelansprüche richten sich auf Nacherfüllung. Die Nacherfüllung geschieht nach Wahl der Firma Gluth durch Mängelbeseitigung oder Lieferung eines mangelfreien Liefergegenstandes. Der Nacherfüllungsanspruch beschränkt sich auf Leistungen am ursprünglichen Lieferort.
    4. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Firma Gluth oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Firma Gluth beruhen. Dies gilt weiter nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Firma Gluth oder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Firma Gluth beruhen sowie für die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Schadensersatzansprüche sind stets auf den vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden unter Ausschluss von entgangenem Gewinn beschränkt.
    5. Mängelansprüche und Rückgriffsansprüche verjähren in einem Jahr nach Ablieferung des Liefergegenstandes. Dies gilt nicht für den Verbrauchsgüterkauf.
    6. Zwingendes Produkthaftungsrecht bleibt unberührt.
    7. Waren, die original verpackt und ohne Gebrauchsspuren sind, können innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden. Ausgenommen sind Artikel, die auf Kundenwunsch beschafft oder angefertigt wurden. Bei Rückgabe erhält der Kunde eine Gutschrift oder eine Neulieferung. Die Aufwendungen berechnet Firma Gluth mit 10 % des Auftragwertes, mindestens aber 10 Euro netto pro Auftrag.
    8. Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, dass auch Originaldatenträger der Softwarehersteller von sog. Computerviren befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, dass Kundengeräte nicht durch uns mit derartigen Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand nicht möglich, alle Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch uns auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haften wir nur, wenn wir diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig verbreitet haben. Der Kunde stellt uns davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit uns von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  8. Allgemeine Haftungsbegrenzung
    1. Auf Sachverhalte, die nicht an die Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes anknüpfen, finden die Haftungsbeschränkungen gemäß 7.4. entsprechend Anwendung.
  9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    1. Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen ist Wismar, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
    2. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz der Firma Gluth Gerichtsstand. Firma Gluth ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
  10. Datenschutz
    1. Wir, die Gluth – rund ums Büro GmbH, Holzdamm 2, 23966 Wismar nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben. Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden. (1) Datenverarbeitung auf dieser Internetseite Die Gluth – rund ums Büro GmbH erhebt und speichert automatisch in ihren Server Log Files Informationen, die Ihr Browser an uns übermittelt. Dies sind: - IP-Adresse des Nutzers - verwendeter Browser (Typ, Version, Sprache) - verwendetes Betriebssystem - Internetserviceprovider des Nutzers - Datum und Uhrzeit des Zugriffs auf unsere Webseite - auf unserer Webseite abgerufene Dateien - Webseite, von der aus der Nutzer auf unsere Webseite gelangt ist - Webseite, die der Nutzer über unsere Webseite aufruft Diese Daten sind für die Gluth – rund ums Büro GmbH nicht bestimmten Personen zuordenbar. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen, die Daten werden zudem nach spätestens 7 Tagen gelöscht. (2) Auskunftsrecht Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung. Auskunft über die gespeicherten Daten gibt die Datenschutzbeauftragte der Gluth – rund ums Büro GmbH (e-mail: Frau Monique Kröplin, m.kroeplin@gluth-buero.de). (3) Weitere Informationen Ihr Vertrauen ist uns wichtig. Daher möchten wir Ihnen jederzeit Rede und Antwort bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen. Wenn Sie Fragen haben, die Ihnen unsere ausführliche Datenschutzerklärung nicht beantworten konnte oder wenn Sie zu einem Punkt vertiefte Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte jederzeit an die Datenschutzbeauftragte der Gluth – rund ums Büro GmbH (e-mail: Frau Monique Kröplin, m.kroeplin@gluth-buero.de).
  11. Allgemeine Vertragsbestimmungen
    1. Mündliche Abreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Verträge, nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen geschlossener Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.
    2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder eines Vertrages mit den Kunden bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene, zulässige Regelung treten, die die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht hätten.
    3. Firma Gluth weist darauf hin, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten des Kunden nach den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.
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